Am 3. September 2015 erliess die Gemeinde Twann-Tüscherz eine Wiederherstellungsverfügung. Darin ordnete sie den Rückbau der Bambushecke und des Holzzauns auf maximal 1.20 m, den Rückbau der Sonnenstore, des Geräteschranks und des Cheminées beim Sitzplatz West, Rückbau des Unterstands Ost, der neu verlegten Steinplatten sowie der Sonnenstore im Bereich des Sitzplatzes Süd an. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Die Beschwerdeführenden verzichteten auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs.