1. Der Beschwerdeführer 1 ist einziges Verwaltungsratsmitglied der Beschwerdeführerin 2, in deren Eigentum die Parzelle Twann-Tüscherz Grundbuchblatt Nr. D.________ steht. Die Parzelle liegt in der Bauzone D, in Sektor G des Uferschutzplanes. Nachdem die Gemeinde darauf aufmerksam geworden war, dass der Beschwerdeführer 1 Bauarbeiten ohne Bewilligung ausführte, informierte sie ihn über die geltenden Vorschriften und forderte ihn zur Stellungnahme auf. Am 23. März 2010 führte RA Nr. 120/2015/59 2