5 Baureglement der Gemeinde Twann-Tüscherz vom 22. Juni 2004 (GBR) RA Nr. 120/2015/58 6 4. Hauptgebäude a) An der Südfassade und der Ostfassade des Hauptgebäudes auf Parzelle Nr. A.________ wurde nachträglich eine Glasschiebewand eingebaut. Der Beschwerdeführer rügt, die vorgenommenen Arbeiten würden nicht der Bewilligung entsprechen. Für die Glaswand an der Ostfassade der Liegenschaft bestehe keine Bewilligung.