3Baureglement der Gemeinde Frauenkappelen vom 19. August 2010, genehmigt durch das AGR am 6. Oktober 2011. RA Nr. 120/2015/57 6 verfügte Lagerungsverbot fallen müsse (Rz. 5, dritter Abschnitt), von der Interpretation der Gemeinde abweicht. Ein Anpassungsbedarf der Verfügung der Gemeinde vom 4. September 2015 besteht damit nicht. c) Die Beschwerdeführenden verlangen weiter, die Baupolizeibehörde sei anzuhalten, der BVE-Auflage gegenüber dem Beschwerdegegner vorbehaltslos Nachachtung zu verschaffen.