Entgegen deren Ausführungen in der Beschwerde (Rz. 5, zweiter Abschnitt) hat die Gemeinde in der Verfügung das Wort "tageweise" nicht nur im ersten Satzteil ("tageweise und ohne fixe Gestelle"), sondern auch im zweiten Satzteil ("oder z.B. auf einem Palett tageweise") aufgeführt. Es ist zudem nicht ersichtlich, inwiefern die von den Beschwerdeführenden verlangte Richtigstellung, wonach jede über 1-tägige Lagerung von Material auf beweglichen oder unbeweglichen Gestellen bzw. direkt am Boden unter das