Gemeindebaupolizeibehörde könne stichprobenweise Kontrollen durchführen, sie sei jedoch ausserstande, den Grenzbereich rund um die Uhr zu kontrollieren oder zu bewachen. Tatsache sei, dass sich im Grenzbereich seit der angefochtenen Verfügung keine fixen Gestelle mehr befänden. Sie sei der Ansicht, dass der Beschwerdegegner die Auflage einhalte und sehe keinen weiteren Handlungsbedarf.