Es handle sich keinesfalls um nichtgebrauchtes Material. Da die Beschwerdeführenden auf der Seite zum Vorplatz weder bewohnte Räume noch Türen oder Fenster hätten, könne er sich nicht vorstellen, dass sie durch seine Arbeiten unzumutbar gestört würden. Es gehe der Nachbarschaft lediglich darum ihn finanziell zu ruinieren.