3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 5. Oktober 2015 Beschwerde bei der BVE ein. Sie stellen folgendes Rechtsbegehren: " Die Verfügung der Bau- und Verkehrskommission Frauenkappelen vom 4. September 2015 sei aufzuheben, soweit sie in ihrer Formulierung die Auflage der BVE im Beschwerdeentscheid vom 22. April 2015, Entscheidsziffer 1, al 2 (Verfahren 110/2014/127) aufzuweichen versucht bzw. aufweicht, und es sei die Baupolizeibehörde Frauenkappelen anzuhalten, der BVE-Auflage gegenüber dem Beschwerdegegner vorbehaltlos Nachachtung zu verschaffen". RA Nr. 120/2015/57 3