Andernfalls ist nur ein tageweises Abstellen in diesem Bereich zugelassen. 2. Im Abstandsbereich von 2.00 m ab Parzellengrenze ist keine Lagerhaltung zugelassen, d.h. Material darf ausschliesslich tageweise und ohne fixe Gestelle oder z.B. auf einem Palett tageweise abgestellt werden."