2. Nachdem sich die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde über die Nichteinhaltung dieser Auflage beschwerten, erliess die Gemeinde am 4. September 2015 folgende, an den Beschwerdegegner adressierte Verfügung: "1. Der Container auf Rollen und die Metallmulde sind innerhalb von 10 Tagen seit Erhalt dieser Verfügung auf dem 2.00 m Bereich zur Grundstücksgrenze gegenüber der Parzelle Nr. F.________ zu entfernen, sofern sie weiterhin fix abgestellt werden sollen. Andernfalls ist nur ein tageweises Abstellen in diesem Bereich zugelassen.