I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner betreibt auf der Parzelle Frauenkappelen Grundbuchblatt Nr. E.________ eine Schlosserei. Die Parzelle liegt in der Weilerzone und im Bereich der Baugruppe C "Mühle" gemäss Bauinventar des Kantons Bern. In einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren erteilte die Gemeinde dem Beschwerdegegner die Baubewilligung für folgendes Bauvorhaben: "Umnutzung des baubewilligten Vorplatzes als RA Nr. 120/2015/57 2