1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung der Gemeinde Thierachern vom 26. August 2015 wird bestätigt. 2. Das Sistierungsgesuch des Beschwerdeführers vom 21. Januar 2016 wird als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung