a) Der Beschwerdeführer hat mit Schreiben vom 21. Januar 2016 beantragt, das Beschwerdeverfahren sei für ein Jahr zu sistieren. Er begründet dies damit, dass die in den Stellungnahmen der übrigen Verfahrensbeteiligten vorgebrachten Schätzungen einer unabhängigen Überprüfung bedürften. Auch seien die Immissionswerte am falschen Ort gemessen worden. Zudem habe die Beschwerdegegnerin zwischenzeitlich unzulässige Sichtkegel erstellt, die noch entfernt werden müssten. Schliesslich stehe betreffend der Liegenschaft des Beschwerdeführers ein Wechsel in der Eigentümerschaft bevor. Dazu verweist er auf eine angebliche Vorladung der Schlichtungsbehörde Oberland.