b) Die Gemeinde verweist in ihrer Stellungnahme vom 14. Oktober 2015 darauf, dass für den Strassenlärm das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA) zuständig sei. Allerdings beklagt sich der Beschwerdeführer letztlich nicht über den Strassenlärm, sondern über Lärmreflektionen an der Lärmschutzwand. Dabei kann zunächst festgestellt werden, dass diese umstrittene Wand gemäss Bauentscheid der Gemeinde Thierachern vom 21. Oktober 2013 nicht als Lärm- sondern als Sichtschutzwand bewilligt wurde. Gemäss den bewilligten Plänen handelt es sich um eine Sichtschutzwand mit leicht schalldämmender Wirkung.