Gemäss Lärmgutachten der C.________ AG vom 28. Mai 2015 werden die Immissionsgrenzwerte mit tags 60 und nachts 43 dB(A) deutlich eingehalten. Sogar der Planungswert von tags 60 und nachts 50 dB(A) für neue ortsfeste Anlagen kann eingehalten werden. Dieses Ergebnis wird vom beco in seinem Fachbericht bestätigt und auch vom Beschwerdeführer nicht in Zweifel gezogen. Im Lärmgutachten und im Fachbericht wird jedoch empfohlen, das aktuelle Gabelstaplermodell HELI durch das leisere Modell LINDE zu ersetzen. Dadurch kann die Lärmbelastung auf der Parzelle des Beschwerdeführers gemäss Lärmgutachten tagsüber um 3 dB(A) auf 57 dB(A) reduziert werden.