Hinsichtlich der Beschwerde betreffend Licht weist die Gemeinde darauf hin, dass das Verfahren diesbezüglich noch offen sei. Mit der Verfügung vom 26. August 2015 habe lediglich das Verfahren in Bezug auf den gewerblichen Lärm einen Abschluss gefunden. Das beco hat mit Schreiben vom 26. Oktober 2015 zur Beschwerde Stellung genommen. Nachdem das Rechtsamt diese Eingaben wechselseitig zugestellt hatte, beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 21. Januar 2016 eine einjährige Sistierung des Beschwerdeverfahrens oder im Falle einer Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens die Durchführung eines Augenscheins.