3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben der Beschwerdegegnerin und der Gemeinde gab das Rechtsamt auch dem beco, Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Beschwerdegegnerin stellt in ihrer Stellungnahme vom 14. Oktober 2015 keine Anträge, sondern legt lediglich ihre Sichtweise zu einigen Beschwerdepunkten dar. Die Gemeinde Thierachern beantragt in ihrer Stellungnahme vom 14. Oktober 2015 die Abweisung der Beschwerde betreffend Lärm. Hinsichtlich der Beschwerde betreffend Licht weist die Gemeinde darauf hin, dass das Verfahren diesbezüglich noch offen sei.