dass die pflichtige Person nach allgemeiner Erfahrung ihre Pflicht bis zum Ablauf der Frist erfüllen kann.29 Vertragliche Vereinbarungen der Bauherrschaft mit Dritten stehen einer Wiederherstellung nicht entgegen. Hingegen sind gesetzliche Minimalfristen (Kündigungsfristen) bei der Festsetzung der Wiederherstellungsfrist zu beachten.30 Angesichts der offenbar bestehenden Mietverhältnisse31 rechtfertigt es sich, die Wohnnutzung ab 30. Juni 2016 zu verbieten. Die Frist für den Rückbau der nicht bewilligten Einbauten wird auf den 31. Juli 2016 festgelegt. 7. Kosten