f) Nach summarischer Prüfung verstösst die ohne Bewilligung aufgenommene Wohnnutzung im Estrichteil des Dachgeschosses gegen die Vorschriften über die Gesundheit bzw. Wohnhygiene und überschreitet zudem die zulässige Ausnützungsziffer. Eine Bewilligung kann für die Wohnnutzung nicht erteilt werden. Sie ist damit auch materiell rechtswidrig. Offen bleiben kann, ob die Brandschutzvorschriften eingehalten sind, was aufgrund der Fotodokumentation in den Vorakten zumindest als fraglich erscheint. 5. Ablauf der Frist für die Wiederherstellung