Die zulässige Bruttogeschossfläche von 587,4 m2 ist damit bereits ohne die Mansarden und ohne die nicht bewilligte Nutzung deutlich überschritten. Die Gemeinde kommt in ihrer Stellungnahme – wenn auch nicht mit denselben Zahlen – im Ergebnis ebenfalls zu diesem Schluss. Weitere anrechenbare Bruttogeschossfläche kann damit nicht bewilligt werden.