Das Grundstück Zollikofen Grundbuchblatt Nr. C.________ lag bereits unter der Geltung des Gemeindebaureglements vom 15. September 1977 (aGBR 1977) in der Wohnzone 3 und es befindet sich auch heute noch in dieser Zone. Während für die Wohnzone 3 nach Art. 40 aGBR 1977 eine Ausnützungsziffer von 0,5 galt, ist heute eine solche von 0,6 anwendbar (Art. 42 ff. GBR20 in Verbindung mit Art. 85 GBR). Das aktuelle Recht ist damit für den Beschwerdeführer günstiger, weshalb von der aktuellen Ausnützungsziffer von 0,6 auszugehen ist. Bei einer anrechenbaren Grundstücksfläche von 979 m2 ergibt sich eine zulässige Ausnützung von 587,4 m2.