Der Estrichbereich wird nach den Feststellungen der Gemeinde durch sechs Dachflächenfenster mit einer maximalen Grösse von je 0,5 m2 belichtet. Die im Dachgeschoss als Estrich bewilligte und nun zum Wohnen genutzte Fläche beträgt gemäss Gemeinde rund 74,5 m2, so dass insgesamt Fensterflächen von 7,45 m2 vorhanden sein müssten. Die Dachflächenfenster weisen insgesamt jedoch nur eine Fläche von etwa 3 m2 auf. Die Feststellungen der Gemeinde sind anhand der Pläne und der Fotodokumentation in den Vorakten nachvollziehbar. Der Beschwerdeführer bringt nichts vor, was zu einer anderen Einschätzung führen müsste.