Auf die Befragung kann daher verzichtet werden. Damit steht fest, dass die Umnutzung von einem Teil des Estrichs in Wohnraum sowie der Einbau von Küche, Bad und Dusche nicht bewilligt sind. Es liegt ein formell rechtswidriger Zustand vor. 4. Wiederherstellung, summarische Prüfung der materiellen Rechtswidrigkeit