d) Das Mehrfamilienhaus des Beschwerdeführers wurde am 11. September 1951 bewilligt (Vorakten, Beilage 1). Nach den bewilligten Plänen sind im Dachgeschoss die Nutzung als Estrich sowie auf der Ost- und Westseite je eine Mansarde mit einem Grundriss von 4,21 m auf 3,80 m bewilligt.10 Neben den Mansarden und der Estrichnutzung sind im Dachgeschoss keine weiteren Nutzungen eingetragen bzw. bewilligt, insbesondere sind weder eine Küche noch ein WC oder eine Dusche eingetragen und auch kein weiterer Wohnraum. 1963 wurde nach den Unterlagen der Gemeinde sodann ein Garagentrakt mit sieben Boxen bewilligt (Vorakten, Beilage 2).