c) Die Gemeinde hat in der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung festgehalten, dass die wohnhygienischen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung im Estrichteil des Dachgeschosses nicht erfüllt seien und in Klammern auf Art. 62 ff. BauV6 hingewiesen. In Art. 62 ff. BauV sind unter dem Titel "Gesundheit" die minimalen Anforderungen an Wohnund Arbeitsräume geregelt.7 Demnach müssen Wohnräume unter anderem unmittelbar von 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 4 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 5 BVR 2013 S. 10 E. 3.1.1; Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 52 N. 5