Hinsichtlich des Abstands von 3 m besteht im Übrigen sogar ein Widerspruch zur angefochtenen Verfügung, die einen Abstand von 2 m verlangt. Es ist der Stadt Burgdorf jedoch freigestellt, die Einhaltung der von ihr neu genannten öffentlichrechtlichen Abstandsvorschriften in einem neuen Baupolizeiverfahren zu prüfen und gegebenenfalls deren Einhaltung mit einer weiteren Baupolizeiverfügung durchzusetzen.