Damit erfolgt jedoch keine Übernahme dieser privatrechtlichen Vorschriften als öffentlich-rechtliche Vorschriften der Stadt Burgdorf. Die Übernahme der privatrechtlichen Vorschriften als öffentlich-rechtliche Vorschriften der Gemeinde wäre zwar möglich, würde aber einer klaren und eindeutigen Rechtsgrundlage bedürfen.5 Das blosse Erwähnen der Bestimmungen des privaten Baurechts im Baureglement macht diese demnach nicht zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Gemeinde.