3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben der Stadt Burgdorf erhielt auch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Gelegenheit, eine Stellungnahme einzureichen. Die Stadt Burgdorf beantragt in ihrer Stellungnahme vom 15. Oktober 2015 die Abweisung der Beschwerde. Eventualiter sie bei der zuständigen Stelle abklären zu lassen, ob die Lagerung von Siloballen unter den geschilderten Voraussetzungen (Landschaftsbildgebiet) in die Baubewilligungspflicht falle oder nicht. Das AGR hat keine Stellungnahme eingereicht.