1. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 27. August 2015 forderte die Stadt Burgdorf den Beschwerdeführer auf, sämtliche beschädigten Siloballen, welche auf der Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. Y.________ und auf der angrenzenden städtischen Parzelle entlang der Hecke gestapelt sind, innert zehn Tagen zu räumen und fachgerecht zu entsorgen. Gleichzeitig verpflichtete die Stadt Burgdorf den Beschwerdeführer, mit den unbeschädigten Siloballen den minimalen nachbarrechtlichen Abstand von 2 m zur städtischen Nachbarparzelle herzustellen.