19 Abs. 1 GebV13). Parteikosten werden keine gesprochen (Art. 104 Abs. 1 und 4 VRPG). III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit diese die Baueinstellung betrifft. Ziffer 1 der Verfügung der Gemeinde Sigriswil vom 7. Juli 2015 wird bestätigt. 2. Im Übrigen ist das Beschwerdeverfahren RA Nr. 120/2015/51 durch das Einreichen des nachträglichen Baugesuchs gegenstandslos geworden und wird als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.