Regierungsstatthalteramt Thun ediert. Mit Vernehmlassung vom 7. September 2015 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde sowie des Antrags auf Erlass vorsorglicher Massnahmen, soweit darauf einzutreten ist. Mit Schreiben vom 9. September 2015 bestätigte die Gemeinde, dass die Beschwerdeführerin am 7. September 2015 und damit innert verlängerter Frist ein nachträgliches Baugesuch eingereicht hat, auf welches eingetreten werde. Schliesslich nahm die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 21. September 2015 zur Vernehmlassung der Gemeinde Stellung. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.