Der verfügte Baustopp sei umgehend und im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme aufzuheben. Die Pergola und die Terrasse müssten möglichst schnell wieder aufgebaut werden, um einerseits weiteren Schaden zu verhindern (an der Bausubstanz, Festsetzung von Feuchtigkeit, Gesundheit der Bewohner, etc.) und andererseits die Sicherheit der Bewohner (Steinschlagrisiko wegen fehlender Pergola, Sturzgefahr wegen fehlenden Geländern) zu gewährleisten. Das angrenzende Doppelzimmer könne zudem ohne die Pergola und die Terrasse nicht mehr vermietet werden, was zu Mietausfällen führe. Damit liege eine Gefährdung erheblicher privater Interessen vor.