3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 7. August 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung nach Art. 45 BauG der Einwohnergemeinde Sigriswil, Baupolizei- und Planungskommission, vom 7. Juli 2015, sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei im Sinne einer vorsorglichen Massnahme gemäss Art. 27 Abs. 1 lit. a VRPG das Recht einzuräumen, die durch das Unwetter vom 7. Juni 2015 auf ihrem Grundstück Sigriswil Grundbuchblatt Nr. Z.________ beschädigte Pergola und Terrasse umgehend wieder aufzubauen bzw. Instand zu stellen.