Androhung der Ersatzvornahme] 4. Die Wiederherstellung (Ziffer 2) wird aufgeschoben, wenn innert der Rechtsmittelfrist (Ziffer 7) ein nachträgliches Baugesuch mit den entsprechenden Ausnahmegesuchen eingereicht wird (Art. 46 Abs. 2 Bst. b BauG). 5. [Strafandrohung] 6. [Kosten] RA Nr. 120/2015/51 3 7. [Rechtsmittelbelehrung]"