Die Gemeinde verfügte Folgendes: "1. Sie werden aufgefordert, alle Arbeiten die über die vor Ort definierten Sofortmassnahmen hinausgehen, umgehend einzustellen, dabei ist die mobile Querungshilfe über die Bachschale vor jedem nahenden Unwetter zwingend zu demontieren. 2. Sie werden aufgefordert, innert 3 Monaten nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung den "Zwischentrakt", in Koordination mit dem Projekt "Bachschale" auf das bewilligte Mass zurückzubauen (Stand bewilligtes Baugesuch 938/093-2003, Gesamtbauentscheid Regierungsstatthalteramt Thun vom 16. März 2006, bbew 13/2004). 3. [Androhung der Ersatzvornahme] 4.