Bis zu dessen Genehmigung seien keinerlei weitere Bautätigkeiten gestattet. Die Gemeinde verfügte Folgendes: "1. Sie werden aufgefordert, alle Arbeiten die über die vor Ort definierten Sofortmassnahmen hinausgehen, umgehend einzustellen, dabei ist die mobile Querungshilfe über die Bachschale vor jedem nahenden Unwetter zwingend zu demontieren.