2. Am 7. Juli 2015 erliess die Gemeinde eine Baueinstellungs- und Wiederherstellungsverfügung. Darin führte sie aus, anlässlich von mehreren Begehungen sei festgestellt worden, dass zumindest einer der Auslöser für das Schadensereignis die in dieser Form nie bewilligte bauliche Situation auf dem Gelände zwischen den Liegenschaften A.________strasse 139 und 139b sei. So sei der "Verbindungsweg" zu einer Art Terrasse ausgebaut und teilweise überdacht worden, die Bachschale sei dabei kleinräumig umgeleitet worden und gleichzeitig sei eine Querung der Bachschale mit neuen Leitungen für die Sauberwasserversorgung geplant und zum Teil schon in Ausführung.