Zwischen diesen Gebäuden verläuft ein offener Wasserablauf, welcher dem Abführen von Meteorwasser dient. Anlässlich des Unwetters vom 7. Juni 2015 schwoll dieser Wasserablauf an, was zu Schäden am Hauptgebäude Nr. 139 und dessen unmittelbarer 1 Gesetz vom 6. Juni 1982 über See- und Flussufer (See- und Flussufergesetz, SFG; BSG 704.1). RA Nr. 120/2015/51 2 Umgebung durch herabfallende Baumstämme, Steine und Schlamm führte. Eine Pergola mit Terrasse auf der Westseite dieses Gebäudes wurde zerstört bzw. beschädigt.