d) Die Beschwerde erweist sich demnach als unbegründet. Sie wird abgewiesen und die angefochtene Verfügung wird bestätigt. Im Übrigen wird die Gemeinde Hindelbank auf Art. 46 Abs. 2 Bst. a BauG hingewiesen, wonach im Wiederherstellungsverfahren dem Anzeiger, der als Nachbar betroffen ist, Gelegenheit zur Teilnahme als Partei einzuräumen ist. Sollte den Bewohnern der Liegenschaft Z.________weg 5, welche hier Anzeige erstattet haben, diese Gelegenheit noch nicht eingeräumt worden sein, müsste dies noch nachgeholt werden. 4. Kosten