e) Der Beschwerdeführer hat hinsichtlich der Reflexionswirkung auf die Nachbarliegenschaft 5 bereits eine Kurzexpertise vom 5. bzw. 11. November 2014 erstellen lassen. Dazu hatte er sich anlässlich einer von der Gemeinde Hindelbank am 22. Oktober 2014 organisierten Besprechung vor Ort mit sämtlichen betroffenen Personen bereit erklärt. Diese Kurzexpertise berücksichtigt die direkten Reflexionsstrahlen der Anlage auf dem Norddach des Kartoffellagers (Liegenschaft 7a) auf die Nachbarliegenschaft 5, nicht jedoch unter anderem die diffuse Strahlung.