a) Hinsichtlich des verlangten Gutachtens für die Anlage auf der Liegenschaft 7a beruft sich der Beschwerdeführer zunächst auf die rechtskräftige Baubewilligung. Diese sei mit (Gestaltungs-)Auflagen der Denkmalpflege und der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) verbunden gewesen, die beim Bau der Anlage alle berücksichtigt 3 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 4 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 61 N. 5 5 Siehe dazu die Aktennotiz des Rechtsamts vom 12. Oktober 2015 RA Nr. 120/2015/50 4