c) Im vorliegenden Fall hat die Gemeinde Hindelbank nicht bloss angeordnet, dass der Beschwerdeführer ein Gutachten zu erstellen oder erstellen zu lassen habe, sondern gleichzeitig verfügt, dass er als Inhaber der umstrittenen Anlagen sämtliche Kosten für das Gutachten zu tragen habe. Gemäss dem Amt für Berner Wirtschaft (beco), Immissionsschutz, ist für das verlangte Gutachten mit Kosten von Fr. 5'000.-- bis 7'000.-- zu rechnen.5 Als Träger dieser Kosten hat der Beschwerdeführer ein hinreichendes wirtschaftliches Interesse an der sofortigen Anfechtung der Zwischenverfügung.