Mit Schreiben vom 21. Januar 2015 beklagten sich die Bewohner der Liegenschaft 5 darüber, dass auch die Anlage auf der Liegenschaft 7a bei ihnen störende Blendwirkungen verursache. Mit "Feststellungsverfügung" vom 6. Juli 2015 verpflichtete die Gemeinde Hindelbank den Beschwerdeführer, auf seine Kosten innert drei Monaten ein Gutachten über die Reflexionswirkung der beiden Anlagen auf den Liegenschaften 7a und 7c zu erstellen oder erstellen zu lassen, das bestimmten Anforderungen zu entsprechen habe.