Mit Schreiben vom 8. Oktober 2014 beklagten sich die Bewohner der Liegenschaft Z.________weg 5 über störende Blendwirkungen der beiden Anlagen auf den Liegenschaften 7b und 7c und verlangten einen Baustopp für die Anlage auf der Liegenschaft 7a. In der Folge liess der Beschwerdeführer eine Kurzexpertise vom 5. bzw. 11. November 2014 zu den Reflexionswirkungen der Fotovoltaikanlage auf der Liegenschaft 7a erstellen. Mit Schreiben vom 13. November 2014 teilte die Gemeinde RA Nr. 120/2015/50 2