2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'100.-- werden im Umfang von Fr. 1'000.-- dem Beschwerdeführer und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten zur Bezahlung auferlegt. Der Beschwerdeführer und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Gemeinde Wohlen bei Bern hat dem Beschwerdeführer und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten die Parteikosten im Betrag von Fr. 691.10 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung 25