Die Wiederherstellung hat bis spätestens am 30. September 2015 zu erfolgen. Bei Nichtbefolgung wird die Gemeinde Wohlen bei Bern die Entfernung des weissen Gartenzauns auf Kosten der Bauherrschaft veranlassen. Im Übrigen wird der Entscheid der Gemeinde Wohlen bei Bern vom 5. Dezember 2014 bestätigt. Insofern wird die Beschwerde abgewiesen.