Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes Es ist entweder die Lärmschutzwand auf der Südseite auf mindestens 70 cm von der Parzellengrenze zurückzuversetzen und zwischen Parzellengrenze und Lärmschutzwand eine einheimische standortgerechte immergrüne Hecke zu pflanzen, welche die Lärmschutzwand vollständig verdecken wird, oder der weisse Holzzaun inklusive die Betonpfosten auf der Südseite im Bereich der Parkplätze und auf der Südostseite entlang der D.________Strasse vollständig zu entfernen.