Angesichts der umstrittenen Rechtsfragen ist die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als durchschnittlich zu bewerten. Die Streitsache betrifft den Bauabschlag für eine Lärmschutzwand und eine Wiederherstellungsverfügung, deren Kosten durch den Beschwerdeführenden und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte auf rund Fr. 26'000.-- beziffert wurden. Die Bedeutung der Streitsache ist damit als unterdurchschnittlich zu werten. Es erscheint ein Honorar von Fr. 6'000.-- als angemessen.