a) Zusammenfassend ist die Beschwerde insofern teilweise gutzuheissen, als der Beschwerdeführer und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte die Erteilung der Bewilligung für den Abbruch des weissen Gartenzauns entlang der Postautohaltebucht an der D.________Strasse beantragen. Die Wiederherstellungsverfügung ist weiter dahingehend zu ergänzen, dass es dem Beschwerdeführer und der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten überlassen wird, ob sie die Lärmschutzwand auf mindestens 70 cm von der Grundstücksgrenze verschieben und eine neue Hecke pflanzen oder den weissen Gartenzaun auf der Südseite entfernen wollen.