Es handelt sich dabei um die Besprechung bzw. Begehung vom 26. Juni 2014 der stellvertretenden Bauverwalterin mit der Fachberatung Baugestaltung und dem Projektverfasser. Weiter handelt es sich um die Besprechung des weiteren Vorgehens am 28. Juli 2014 und eine weitere Begehung am 12. September 2014 des Bauverwalters und der stellvertretenden Bauverwalterin mit dem Beschwerdeführer. Auf Wunsch des Beschwerdeführers musste ihm der Sachverhalt am 17. September 2014 schriftlich mitgeteilt werden und am 30. September 2014 erfolgte abermals eine Besprechung. Diese Aufwendungen sind nicht mit der Baubewilligungsgebühr abgegolten und können dem Beschwerdeführer zusätzlich verrechnet werden.